1 Ca 200/10•Arbeitsgericht Hagen, 2010-05-11, 1 Ca 200/10
Arbeitsgericht Hagen, 2010-05-11, 1 Ca 200/10
1 Ca 200/10Arbeitsgericht11.05.2010
Regest
Die Altersgrenzenregelung in § 32 Abs. 1 a) BAT-KF verstößt nicht gegen das Verbot der Diskriminierung wegen Alters. Sie ist wirksam.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Hagen — 1 Ca 200/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-05-11
Aktenzeichen: 1 Ca 200/10
ECLI: ECLI:DE:ARBGHA:2010:0511.1CA200.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: § 32 Abs. 1 a) BAT-KF; § 10 Nr. 5 AGG, Art. 6 I RL 2000/78/EG
Leitsätze
Die Altersgrenzenregelung in § 32 Abs. 1 a) BAT-KF verstößt nicht gegen das Verbot der Diskriminierung wegen Alters. Sie ist wirksam.
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger aus einem Gesamtverfahrenswert von 19.200,00 Euro.
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Der Urteilsstreitwert wird auf 16.000,00 Euro festgesetzt.
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