Arbeitsgericht Hagen, 2010-05-11, 1 Ca 200/10

1 Ca 200/10Arbeitsgericht11.05.2010

Regest

Die Altersgrenzenregelung in § 32 Abs. 1 a) BAT-KF verstößt nicht gegen das Verbot der Diskriminierung wegen Alters. Sie ist wirksam.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Hagen — 1 Ca 200/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-05-11

Aktenzeichen: 1 Ca 200/10

ECLI: ECLI:DE:ARBGHA:2010:0511.1CA200.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: § 32 Abs. 1 a) BAT-KF; § 10 Nr. 5 AGG, Art. 6 I RL 2000/78/EG

Leitsätze

Die Altersgrenzenregelung in § 32 Abs. 1 a) BAT-KF verstößt nicht gegen das Verbot der Diskriminierung wegen Alters. Sie ist wirksam.

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger aus einem Gesamtverfahrenswert von 19.200,00 Euro.

  3. Der Urteilsstreitwert wird auf 16.000,00 Euro festgesetzt.

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