Arbeitsgericht Hagen, 2010-08-10, 1 Ca 337/10

1 Ca 337/10Arbeitsgericht10.08.2010

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Hagen — 1 Ca 337/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-08-10

Aktenzeichen: 1 Ca 337/10

ECLI: ECLI:DE:ARBGHA:2010:0810.1CA337.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: § 125 Abs. 1 InsO, § 1 Abs. 4 KSchG, § 95 BetrVG, § 1 Abs. 3 KSchG

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung des Beklagten zu 1) vom 12.02.2010 nicht aufgelöst ist.

  2. Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, den Kläger zu den bisherigen Bedingungen als Mitarbeiter/Elektriker weiter zu beschäftigen

  3. Der Beklagte zu 1) trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 60%, die Beklagte zu 2) zu 40%.

  4. Der Streitwert wird auf 23.200,00 Euro festgesetzt.

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