1 Ca 337/10•Arbeitsgericht Hagen, 2010-08-10, 1 Ca 337/10
Arbeitsgericht Hagen, 2010-08-10, 1 Ca 337/10
1 Ca 337/10Arbeitsgericht10.08.2010
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Hagen — 1 Ca 337/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-08-10
Aktenzeichen: 1 Ca 337/10
ECLI: ECLI:DE:ARBGHA:2010:0810.1CA337.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: § 125 Abs. 1 InsO, § 1 Abs. 4 KSchG, § 95 BetrVG, § 1 Abs. 3 KSchG
Tenor
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Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung des Beklagten zu 1) vom 12.02.2010 nicht aufgelöst ist.
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Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, den Kläger zu den bisherigen Bedingungen als Mitarbeiter/Elektriker weiter zu beschäftigen
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Der Beklagte zu 1) trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 60%, die Beklagte zu 2) zu 40%.
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Der Streitwert wird auf 23.200,00 Euro festgesetzt.
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