Arbeitsgericht Hagen, 2011-05-10, 5 Ca 146/10

5 Ca 146/10Arbeitsgericht10.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Hagen — 5 Ca 146/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-10

Aktenzeichen: 5 Ca 146/10

ECLI: ECLI:DE:ARBGHA:2011:0510.5CA146.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: § 616 BGB, Lohntarifvertrag für das Metallbauerhandwerk,; Feinwerkmechanikerhandwerk, Metall- und Glockengießerhandwerk Nordrhein-Westf.

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 73,98 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf 24,66 Euro brutto seit 16.04.2010 und auf 49,32 Euro brutto seit 12.10.2010 zu zahlen.

  2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

  4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.241,89 Euro festgesetzt.

  5. Die Berufung wird für die Beklagte nicht zugelassen.

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