Arbeitsgericht Hagen, 2015-02-11, 3 Ca 2127/14

3 Ca 2127/14Arbeitsgericht11.02.2015

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Hagen — 3 Ca 2127/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-02-11

Aktenzeichen: 3 Ca 2127/14

ECLI: ECLI:DE:ARBGHA:2015:0211.3CA2127.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die fristlose Kündigung des Beklagten vom 09.10.2014 nicht aufgelöst worden ist.
    1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis auch nicht durch die weitere, fristlose Kündigung des Beklagten vom 13.10.2014 aufgelöst worden ist.
    1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis auch nicht durch die weitere, außerordentliche Kündigung des Beklagten vom 04.11.2014 mit sozialer Auslauffrist zum 30.06.2015 aufgelöst wird.
    1. Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens arbeitsvertragsgerecht als weiterzubeschäftigen.
    1. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
    1. Der Streitwert wird Euro festgesetzt.

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