Arbeitsgericht Hagen, 2015-03-19, 4 Ca 10/15

4 Ca 10/15Arbeitsgericht19.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Hagen — 4 Ca 10/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-03-19

Aktenzeichen: 4 Ca 10/15

ECLI: ECLI:DE:ARBGHA:2015:0319.4CA10.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

    1. Die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin brutto 3.362,40 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 373,60 Euro seit dem 01.11.2013,

aus weiteren 373,60 Euro seit dem 01.12.2013,

aus weiteren 373,60 Euro seit dem 01.01.2014,

aus weiteren 373,60 Euro seit dem 01.02.2014,

aus weiteren 373,60 Euro seit dem 01.03.2014,

aus weiteren 373,60 Euro seit dem 01.04.2014,

aus weiteren 373,60 Euro seit dem 01.05.2014,

aus weiteren 373,60 Euro seit dem 01.06.2014 und

aus weiteren 373,60 Euro seit dem 01.07.2014 zu zahlen.

    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
    1. Der Streitwert wird auf 3.362,40 Euro festgesetzt.

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