5 Ca 2341/15•Arbeitsgericht Hagen, 2016-06-14, 5 Ca 2341/15
Arbeitsgericht Hagen, 2016-06-14, 5 Ca 2341/15
5 Ca 2341/15Arbeitsgericht14.06.2016
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Hagen — 5 Ca 2341/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-06-14
Aktenzeichen: 5 Ca 2341/15
ECLI: ECLI:DE:ARBGHA:2016:0614.5CA2341.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: § 626 BGB, § 1 KSchG
Tenor
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- Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien begründete Arbeitsverhältnis nicht durch die von der Beklagten mit Schreiben vom 06. November 2015 ausgesprochene Kündigung aufgelöst wird, und zwar weder fristlos noch fristgerecht.
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- Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien begründete Arbeitsverhältnis nicht durch die von der Beklagten mit Schreiben vom 13. November 2015 ausgesprochene Kündigung aufgelöst wird.
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- Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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- Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 11.400,00 Euro festgesetzt.
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