2 Ca 2014/17•Arbeitsgericht Hagen, 2018-04-12, 2 Ca 2014/17
Arbeitsgericht Hagen, 2018-04-12, 2 Ca 2014/17
2 Ca 2014/17Arbeitsgericht12.04.2018
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Hagen — 2 Ca 2014/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-04-12
Aktenzeichen: 2 Ca 2014/17
ECLI: ECLI:DE:ARBGHA:2018:0412.2CA2014.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
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- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere Entgeltfortzahlung für Mai 2017 in Höhe von 43,98 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2017 zu zahlen.
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- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weiteres Urlaubsentgelt für August 2017 in Höhe von 44,08 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.10.2017 zu zahlen.
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- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Urlaubsgeld für insgesamt 13 Tage im August und September 2017 in Höhe von 175,24 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.10.2017 zu zahlen.
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- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für die Monate April, Mai, August und September 2017 jeweils eine Verzugspauschale von 40,00 € (insgesamt 160,00 €) zu zahlen.
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- Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 89 % und die Beklagte zu 11 %.
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- Der Urteilsstreitwert wird auf 2.162,60 €, der Gebührenstreitwert auf 3.745,10 € festgesetzt.
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- Die Berufung für die Beklagte wird zugelassen.
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