Arbeitsgericht Hagen, 2018-04-12, 2 Ca 2014/17

2 Ca 2014/17Arbeitsgericht12.04.2018

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Hagen — 2 Ca 2014/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-04-12

Aktenzeichen: 2 Ca 2014/17

ECLI: ECLI:DE:ARBGHA:2018:0412.2CA2014.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

    1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere Entgeltfortzahlung für Mai 2017 in Höhe von 43,98 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2017 zu zahlen.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weiteres Urlaubsentgelt für August 2017 in Höhe von 44,08 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.10.2017 zu zahlen.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Urlaubsgeld für insgesamt 13 Tage im August und September 2017 in Höhe von 175,24 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.10.2017 zu zahlen.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für die Monate April, Mai, August und September 2017 jeweils eine Verzugspauschale von 40,00 € (insgesamt 160,00 €) zu zahlen.
    1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 89 % und die Beklagte zu 11 %.
    1. Der Urteilsstreitwert wird auf 2.162,60 €, der Gebührenstreitwert auf 3.745,10 € festgesetzt.
    1. Die Berufung für die Beklagte wird zugelassen.

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