Arbeitsgericht Hagen, 2019-03-19, 4 Ca 1283/18

4 Ca 1283/18Arbeitsgericht19.03.2019

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Hagen — 4 Ca 1283/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-03-19

Aktenzeichen: 4 Ca 1283/18

ECLI: ECLI:DE:ARBGHA:2019:0319.4CA1283.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristungsvereinbarung im Arbeitsvertrag vom 10.08.2016, zuletzt geändert durch Änderungsvereinbarung vom 17.04.2018 nicht am 14.08.2018 endet, sondern auf unbestimmte Zeit fortbesteht.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin über den 14.08.2018 hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Bestandsschutzrechtsstreits als wissenschaftliche Mitarbeiterin am X Stiftungslehrstuhl für Bürgerliches Recht, Gewerblichen Rechtsschutz, Internationales Privat- und Zivilprozessrecht von Herrn Prof. Dr. T.weiter zu beschäftigen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
    1. Der Streitwert wird auf 17.172,68 € festgesetzt.

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