4 Ca 1283/18•Arbeitsgericht Hagen, 2019-03-19, 4 Ca 1283/18
Arbeitsgericht Hagen, 2019-03-19, 4 Ca 1283/18
4 Ca 1283/18Arbeitsgericht19.03.2019
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Hagen — 4 Ca 1283/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-19
Aktenzeichen: 4 Ca 1283/18
ECLI: ECLI:DE:ARBGHA:2019:0319.4CA1283.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Tenor
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- Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristungsvereinbarung im Arbeitsvertrag vom 10.08.2016, zuletzt geändert durch Änderungsvereinbarung vom 17.04.2018 nicht am 14.08.2018 endet, sondern auf unbestimmte Zeit fortbesteht.
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- Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin über den 14.08.2018 hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Bestandsschutzrechtsstreits als wissenschaftliche Mitarbeiterin am X Stiftungslehrstuhl für Bürgerliches Recht, Gewerblichen Rechtsschutz, Internationales Privat- und Zivilprozessrecht von Herrn Prof. Dr. T.weiter zu beschäftigen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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- Der Streitwert wird auf 17.172,68 € festgesetzt.
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