2 Ca 195/19•Arbeitsgericht Hagen, 2019-07-03, 2 Ca 195/19
Arbeitsgericht Hagen, 2019-07-03, 2 Ca 195/19
2 Ca 195/19Arbeitsgericht03.07.2019
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Hagen — 2 Ca 195/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-03
Aktenzeichen: 2 Ca 195/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGHA:2019:0703.2CA195.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
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- Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 29.01.2019 aufgelöst werden wird.
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- Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 25 % und die Beklagte zu 75 %.
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- Der Streitwert wird auf 22.372,00 Euro festgesetzt.
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