4 Ca 391/19•Arbeitsgericht Hagen, 2019-07-16, 4 Ca 391/19
Arbeitsgericht Hagen, 2019-07-16, 4 Ca 391/19
4 Ca 391/19Arbeitsgericht16.07.2019
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Hagen — 4 Ca 391/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-16
Aktenzeichen: 4 Ca 391/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGHA:2019:0716.4CA391.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Tenor
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- Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 29.01.2019 aufgelöst werden wird.
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- Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 25 % und die Beklagte zu 75 %.
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- Der Streitwert wird auf 14.400,00 Euro festgesetzt.
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