Arbeitsgericht Hamm, 2019-02-01, 2 Ca 1271/18

2 Ca 1271/18Arbeitsgericht01.02.2019

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Hamm — 2 Ca 1271/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-02-01

Aktenzeichen: 2 Ca 1271/18

ECLI: ECLI:DE:ARBGHAM:2019:0201.2CA1271.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 24.09.2018 nicht mit Ablauf des 30.04.2019 sein Ende finden wird.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu den bisherigen Bedingungen als Werkzeugmacher weiter zu beschäftigen.
    1. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
    1. Der Streitwert wird auf 15.440,00 EUR festgesetzt.

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