2 Ca 1271/18•Arbeitsgericht Hamm, 2019-02-01, 2 Ca 1271/18
Arbeitsgericht Hamm, 2019-02-01, 2 Ca 1271/18
2 Ca 1271/18Arbeitsgericht01.02.2019
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Hamm — 2 Ca 1271/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-02-01
Aktenzeichen: 2 Ca 1271/18
ECLI: ECLI:DE:ARBGHAM:2019:0201.2CA1271.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
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- Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 24.09.2018 nicht mit Ablauf des 30.04.2019 sein Ende finden wird.
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- Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu den bisherigen Bedingungen als Werkzeugmacher weiter zu beschäftigen.
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- Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
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- Der Streitwert wird auf 15.440,00 EUR festgesetzt.
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