2 Ca 4067/04•Arbeitsgericht Herne, 2005-03-10, 2 Ca 4067/04
Arbeitsgericht Herne, 2005-03-10, 2 Ca 4067/04
2 Ca 4067/04Arbeitsgericht10.03.2005
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Herne — 2 Ca 4067/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-03-10
Aktenzeichen: 2 Ca 4067/04
ECLI: ECLI:DE:ARBGHER:2005:0310.2CA4067.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 626 BGB
Tenor
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Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vom 08.11.2004 weder fristlos noch fristgerecht geendet hat.
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Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Haustechniker weiterzubeschäftigen.
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Der Auflösungsantrag wird abgewiesen.
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Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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Der Streitwert wird auf 6.128,50 € festgesetzt.
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