Arbeitsgericht Herne, 2010-07-21, 5 Ca 826/10

5 Ca 826/10Arbeitsgericht21.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Herne — 5 Ca 826/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-07-21

Aktenzeichen: 5 Ca 826/10

ECLI: ECLI:DE:ARBGHER:2010:0721.5CA826.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: § 7 Avs. 4 BUrlG, § 125 SGB IX

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.197,36 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. Februar 2010 zu zahlen.

  2. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 5/18 und die Beklagte zu 13/18.

  4. Der Streitwert wird auf 8.580,65 € festgesetzt.

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