3 Ca 684/15•Arbeitsgericht Herne, 2015-07-07, 3 Ca 684/15
Arbeitsgericht Herne, 2015-07-07, 3 Ca 684/15
3 Ca 684/15Arbeitsgericht07.07.2015
Regest
Die Anrechnung monatlich anteilig, unwiderruflich geleisteter Sonderzahlungen – Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld – auf den Mindestlohnanspruch gem. § 1 Abs. 1, 2 MiLoG ist zulässig.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Herne — 3 Ca 684/15 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2015-07-07
Aktenzeichen: 3 Ca 684/15
ECLI: ECLI:DE:ARBGHER:2015:0707.3CA684.15.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 1 MiLoG
Leitsätze
Die Anrechnung monatlich anteilig, unwiderruflich geleisteter Sonderzahlungen – Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld – auf den Mindestlohnanspruch gem. § 1 Abs. 1, 2 MiLoG ist zulässig.
Tenor
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- Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 0,02 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 0,01 € seit dem 01.02.2015 und aus weiteren 0,01 € seit dem 01.03.2015 zu zahlen.
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- Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
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- Der Streitwert wird auf 89,78 € festgesetzt.
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- Die Berufung wird zugelassen.
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