Arbeitsgericht Herne, 2015-07-07, 3 Ca 684/15

3 Ca 684/15Arbeitsgericht07.07.2015

Regest

Die Anrechnung monatlich anteilig, unwiderruflich geleisteter Sonderzahlungen – Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld – auf den Mindestlohnanspruch gem. § 1 Abs. 1, 2 MiLoG ist zulässig.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Herne — 3 Ca 684/15 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2015-07-07

Aktenzeichen: 3 Ca 684/15

ECLI: ECLI:DE:ARBGHER:2015:0707.3CA684.15.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: § 1 MiLoG

Leitsätze

Die Anrechnung monatlich anteilig, unwiderruflich geleisteter Sonderzahlungen – Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld – auf den Mindestlohnanspruch gem. § 1 Abs. 1, 2 MiLoG ist zulässig.

Tenor

    1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 0,02 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 0,01 € seit dem 01.02.2015 und aus weiteren 0,01 € seit dem 01.03.2015 zu zahlen.
    1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
    1. Der Streitwert wird auf 89,78 € festgesetzt.
    1. Die Berufung wird zugelassen.

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