2 Ca 479/15•Arbeitsgericht Herne, 2015-07-28, 2 Ca 479/15
Arbeitsgericht Herne, 2015-07-28, 2 Ca 479/15
2 Ca 479/15Arbeitsgericht28.07.2015
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Herne — 2 Ca 479/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-07-28
Aktenzeichen: 2 Ca 479/15
ECLI: ECLI:DE:ARBGHER:2015:0728.2CA479.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
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- Es wird festgestellt, dass die Beklagte nicht berechtigt ist, von der Klägerin Arbeitsleistung im Frühdienst oder im Spätdienst zu verlangen, es sei denn, die Arbeitsleistung kann nur tagsüber erbracht werden, wie die Teilnahme an Dienstbesprechungen.
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- Der Streitwert wird auf 5.670,00 € festgesetzt.
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- Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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