Arbeitsgericht Herne, 2015-08-11, 2 Ca 2908/14

2 Ca 2908/14Arbeitsgericht11.08.2015

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Herne — 2 Ca 2908/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-08-11

Aktenzeichen: 2 Ca 2908/14

ECLI: ECLI:DE:ARBGHER:2015:0811.2CA2908.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 15.837,12 EUR nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus je 304,56 EUR, erstmals ab dem 3.2.10, letztmals ab dem 3.5.14 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

  3. Der Streitwert wird auf 13.096,08 EUR festgesetzt.

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