Arbeitsgericht Herne, 2018-01-24, 1 Ca 1931/17

1 Ca 1931/17Arbeitsgericht24.01.2018

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Herne — 1 Ca 1931/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-01-24

Aktenzeichen: 1 Ca 1931/17

ECLI: ECLI:DE:ARBGHER:2018:0124.1CA1931.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: § 106 GewO, § 315 Abs. 3 BGB

Tenor

Es wird festgestellt, dass die von der Beklagten vorgenommene Arbeitszeitänderung, nach der die Klägerin ab dem 26.09.2017 von dem Dauernachtdienst in den Tagdienst wechseln soll, unwirksam ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin und die Beklagte jeweils zur Hälfte.

Der Streitwert wird auf 5.092,86 € festgesetzt.

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