1 Ca 1931/17•Arbeitsgericht Herne, 2018-01-24, 1 Ca 1931/17
Arbeitsgericht Herne, 2018-01-24, 1 Ca 1931/17
1 Ca 1931/17Arbeitsgericht24.01.2018
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Herne — 1 Ca 1931/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-01-24
Aktenzeichen: 1 Ca 1931/17
ECLI: ECLI:DE:ARBGHER:2018:0124.1CA1931.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: § 106 GewO, § 315 Abs. 3 BGB
Tenor
Es wird festgestellt, dass die von der Beklagten vorgenommene Arbeitszeitänderung, nach der die Klägerin ab dem 26.09.2017 von dem Dauernachtdienst in den Tagdienst wechseln soll, unwirksam ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin und die Beklagte jeweils zur Hälfte.
Der Streitwert wird auf 5.092,86 € festgesetzt.
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