2 Ca 2659/17•Arbeitsgericht Herne, 2018-04-17, 2 Ca 2659/17
Arbeitsgericht Herne, 2018-04-17, 2 Ca 2659/17
2 Ca 2659/17Arbeitsgericht17.04.2018
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Herne — 2 Ca 2659/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-04-17
Aktenzeichen: 2 Ca 2659/17
ECLI: ECLI:DE:ARBGHER:2018:0417.2CA2659.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 14 TzBfG
Tenor
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- Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht aufgrund der Befristungsvereinbarung im Arbeitsvertrag vom 22.01.2011 in der Fassung des Schreibens vom 31.08.2015 mit Ablauf des 30.11.2017 beendet worden ist.
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- Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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- Der Streitwert wird auf 12.780,00 € festgesetzt.
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