Arbeitsgericht Herne, 2018-04-17, 2 Ca 2659/17

2 Ca 2659/17Arbeitsgericht17.04.2018

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Herne — 2 Ca 2659/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-04-17

Aktenzeichen: 2 Ca 2659/17

ECLI: ECLI:DE:ARBGHER:2018:0417.2CA2659.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: § 14 TzBfG

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht aufgrund der Befristungsvereinbarung im Arbeitsvertrag vom 22.01.2011 in der Fassung des Schreibens vom 31.08.2015 mit Ablauf des 30.11.2017 beendet worden ist.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
    1. Der Streitwert wird auf 12.780,00 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.