Arbeitsgericht Herne, 2018-04-18, 1 Ca 2682/17

1 Ca 2682/17Arbeitsgericht18.04.2018

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Herne — 1 Ca 2682/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-04-18

Aktenzeichen: 1 Ca 2682/17

ECLI: ECLI:DE:ARBGHER:2018:0418.1CA2682.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht aufgrund der Befristungsvereinbarung im Arbeitsvertrag vom 01.02.2011 in der Fassung des Schreibens vom 31.08.2015 mit Ablauf des 30.11.2015 beendet worden ist.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Der Streitwert wird auf 6.476,95 € festgesetzt.

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