3 Ca 294/18•Arbeitsgericht Herne, 2018-07-03, 3 Ca 294/18
Arbeitsgericht Herne, 2018-07-03, 3 Ca 294/18
3 Ca 294/18Arbeitsgericht03.07.2018
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Herne — 3 Ca 294/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-07-03
Aktenzeichen: 3 Ca 294/18
ECLI: ECLI:DE:ARBGHER:2018:0703.3CA294.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Tenor
-
- Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis weder durch die außerordentliche und fristlose Kündigung vom 02.02.2018 noch durch die hilfsweise ausgesprochene außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist vom 02.02.2018 zum 30.09.2018 beendet worden ist bzw. beendet wird.
-
- Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
-
- Der Streitwert wird auf 11.850,00 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.