Arbeitsgericht Herne, 2018-07-03, 3 Ca 294/18

3 Ca 294/18Arbeitsgericht03.07.2018

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Herne — 3 Ca 294/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-07-03

Aktenzeichen: 3 Ca 294/18

ECLI: ECLI:DE:ARBGHER:2018:0703.3CA294.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis weder durch die außerordentliche und fristlose Kündigung vom 02.02.2018 noch durch die hilfsweise ausgesprochene außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist vom 02.02.2018 zum 30.09.2018 beendet worden ist bzw. beendet wird.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
    1. Der Streitwert wird auf 11.850,00 € festgesetzt.

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