Arbeitsgericht Herne, 2019-11-14, 4 Ca 1297/19

4 Ca 1297/19Arbeitsgericht14.11.2019

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Herne — 4 Ca 1297/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-11-14

Aktenzeichen: 4 Ca 1297/19

ECLI: ECLI:DE:ARBGHER:2019:1114.4CA1297.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: § 626 Abs. 1 BGB

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 26.06.2019 nicht außerordentlich fristlos aufgelöst worden ist, sondern bis zum Ablauf des 30.09.2019 fortbestanden hat.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 14.106,67 € brutto abzüglich erhaltenen Arbeitslosengeldes in Höhe von 5.093,76 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz

auf 306,67 € brutto abzüglich 109,56 € netto seit dem 02.07.2019,

auf weitere 4.600,00 € brutto abzüglich 1.643,40 € netto seit dem 02.08.2019,

auf weitere 4.600,00 € brutto abzüglich 1.643,40 € netto seit dem 03.09.2019 und

auf weitere 4.600,00 € brutto abzüglich 1.643,40 € netto seit dem 02.10.2019

zu zahlen.

    1. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 62 % und der Beklagten zu 38 % auferlegt.
    1. Der Streitwert wird auf 18.706,67 € festgesetzt.

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