3 Ca 2634/18•Arbeitsgericht Herne, 2019-11-26, 3 Ca 2634/18
Arbeitsgericht Herne, 2019-11-26, 3 Ca 2634/18
3 Ca 2634/18Arbeitsgericht26.11.2019
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Herne — 3 Ca 2634/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-11-26
Aktenzeichen: 3 Ca 2634/18
ECLI: ECLI:DE:ARBGHER:2019:1126.3CA2634.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Tenor
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- Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, ab dem 01.10.2015 an die Klägerin Vergütung nach der Entgeltgruppe (EG) S 14, Stufe 6+ der Anlage 1 der Entgeltordnung (EGO) zum TVöD VKA Teil B, Ziffer XXIV, in Verbindung mit dem Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechtes (TVÜ-VKA) vom 13.09.2005 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 12 vom 24.11.2016 zu zahlen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
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- Der Streitwert wird auf 3.792,24 € festgesetzt.
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