1 Ca 1117/09•Arbeitsgericht Herford, 2010-03-19, 1 Ca 1117/09
Arbeitsgericht Herford, 2010-03-19, 1 Ca 1117/09
1 Ca 1117/09Arbeitsgericht19.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Herford — 1 Ca 1117/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-19
Aktenzeichen: 1 Ca 1117/09
ECLI: ECLI:DE:ARBGHF:2010:0319.1CA1117.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: § 47 TV AL II
Tenor
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die fristlose Kündigung vom 21.07.2009 noch durch die fristlose Kündigung vom 25.08.09 geendet hat, sondern fortbesteht.
Die Beklage wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss dieses Kündigungsschutzverfahrens als Gas- und Wasserinstallateur weiter zu beschäftigen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 15.695,46 € festgesetzt.
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