1 Ca 177/10•Arbeitsgericht Herford, 2010-04-16, 1 Ca 177/10
Arbeitsgericht Herford, 2010-04-16, 1 Ca 177/10
1 Ca 177/10Arbeitsgericht16.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Herford — 1 Ca 177/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-04-16
Aktenzeichen: 1 Ca 177/10
ECLI: ECLI:DE:ARBGHF:2010:0416.1CA177.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: § 421 SGB III, § 652 BGB
Tenor
Das Arbeitsgericht Herford erklärt den zu ihm bestrittenen Rechtsweg für unzulässig und verweist den Rechtsstreit an das Amtsgericht Herford als das Gericht des zulässigen Rechtwegs.
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