Arbeitsgericht Herford, 2010-07-07, 2 Ca 280/10

2 Ca 280/10Arbeitsgericht07.07.2010

Regest

Keine Verpflichtung von Arbeitnehmern zur Kurzarbeit durch eine Betriebsvereinbarung, die keine hinreichenden Angaben zu Dauer, Lage, Verteilung und Auswahl der betroffenem Arbeitnehmern enthält (wie LAG Berlin vom 29.10.1996, 10 Sa 95/98 [JURIS])

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Herford — 2 Ca 280/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-07

Aktenzeichen: 2 Ca 280/10

ECLI: ECLI:DE:ARBGHF:2010:0707.2CA280.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: § 77 Abs. 2, 3, 4 BetrVG

Leitsätze

Keine Verpflichtung von Arbeitnehmern zur Kurzarbeit durch eine Betriebsvereinbarung, die keine hinreichenden Angaben zu Dauer, Lage, Verteilung und Auswahl der betroffenem Arbeitnehmern enthält (wie LAG Berlin vom 29.10.1996, 10 Sa 95/98 [JURIS])

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.173,11 € brutto nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 1.1.2010 zu zahlen.

  2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  3. Der Streitwert wird auf 3.173,11 € festgesetzt.

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