2 Ca 280/10•Arbeitsgericht Herford, 2010-07-07, 2 Ca 280/10
Arbeitsgericht Herford, 2010-07-07, 2 Ca 280/10
2 Ca 280/10Arbeitsgericht07.07.2010
Regest
Keine Verpflichtung von Arbeitnehmern zur Kurzarbeit durch eine Betriebsvereinbarung, die keine hinreichenden Angaben zu Dauer, Lage, Verteilung und Auswahl der betroffenem Arbeitnehmern enthält (wie LAG Berlin vom 29.10.1996, 10 Sa 95/98 [JURIS])
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Herford — 2 Ca 280/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-07
Aktenzeichen: 2 Ca 280/10
ECLI: ECLI:DE:ARBGHF:2010:0707.2CA280.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 77 Abs. 2, 3, 4 BetrVG
Leitsätze
Keine Verpflichtung von Arbeitnehmern zur Kurzarbeit durch eine Betriebsvereinbarung, die keine hinreichenden Angaben zu Dauer, Lage, Verteilung und Auswahl der betroffenem Arbeitnehmern enthält (wie LAG Berlin vom 29.10.1996, 10 Sa 95/98 [JURIS])
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.173,11 € brutto nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 1.1.2010 zu zahlen.
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Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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Der Streitwert wird auf 3.173,11 € festgesetzt.
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