Arbeitsgericht Herford, 2012-02-07, 3 Ca 193/11

3 Ca 193/11Arbeitsgericht07.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Herford — 3 Ca 193/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-07

Aktenzeichen: 3 Ca 193/11

ECLI: ECLI:DE:ARBGHF:2012:0207.3CA193.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: § 11, § 13 Bundesmanteltarifvertrag der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BMTV)

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.316,72 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Dezember 2010 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu 42 % und die Beklagte zu 58 % zu tragen.

Der Streitwert für dieses Schlussurteil wird auf 2.316,72 Euro festgesetzt.

Die Berufung für die Beklagte wird nach § 64 Abs. 3 ArbGG zugelassen.

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