3 Ca 193/11•Arbeitsgericht Herford, 2012-02-07, 3 Ca 193/11
Arbeitsgericht Herford, 2012-02-07, 3 Ca 193/11
3 Ca 193/11Arbeitsgericht07.02.2012
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Herford — 3 Ca 193/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-07
Aktenzeichen: 3 Ca 193/11
ECLI: ECLI:DE:ARBGHF:2012:0207.3CA193.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 11, § 13 Bundesmanteltarifvertrag der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BMTV)
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.316,72 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Dezember 2010 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu 42 % und die Beklagte zu 58 % zu tragen.
Der Streitwert für dieses Schlussurteil wird auf 2.316,72 Euro festgesetzt.
Die Berufung für die Beklagte wird nach § 64 Abs. 3 ArbGG zugelassen.
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