1 Ca 1449/12•Arbeitsgericht Herford, 2013-11-12, 1 Ca 1449/12
Arbeitsgericht Herford, 2013-11-12, 1 Ca 1449/12
1 Ca 1449/12Arbeitsgericht12.11.2013
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Herford — 1 Ca 1449/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-12
Aktenzeichen: 1 Ca 1449/12
ECLI: ECLI:DE:ARBGHF:2013:1112.1CA1449.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: §§ 15 und 16 AVR - Caritas
Tenor
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Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 08.11.2012 mit sozialer Auslauffrist am 30.06.2013 geendet hat.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 8.871,51 Euro festgesetzt.
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