Arbeitsgericht Herford, 2013-11-12, 1 Ca 1449/12

1 Ca 1449/12Arbeitsgericht12.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Herford — 1 Ca 1449/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-11-12

Aktenzeichen: 1 Ca 1449/12

ECLI: ECLI:DE:ARBGHF:2013:1112.1CA1449.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: §§ 15 und 16 AVR - Caritas

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 08.11.2012 mit sozialer Auslauffrist am 30.06.2013 geendet hat.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 8.871,51 Euro festgesetzt.

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