6 Ca 567/06•Arbeitsgericht Iserlohn, 2006-05-17, 6 Ca 567/06
Arbeitsgericht Iserlohn, 2006-05-17, 6 Ca 567/06
6 Ca 567/06Arbeitsgericht17.05.2006
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Iserlohn — 6 Ca 567/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-05-17
Aktenzeichen: 6 Ca 567/06
ECLI: ECLI:DE:ARBGIS:2006:0517.6CA567.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Tenor
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- Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien weder durch die außerordentliche fristlose Kündigung vom 08.02.2006 beendet worden ist, noch durch die gleichzeitig ausgesprochene hilfsweise fristgemäße Kündigung zum 15.03.2006 beendet worden ist.
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- Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die hilfsweise erklärte außerordentliche fristlose Kündigung vom 22.03.2006 nicht beendet worden ist.
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- Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
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- Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 11.100,00 Euro festgesetzt.
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