4 Ca 1494/08•Arbeitsgericht Iserlohn, 2009-02-26, 4 Ca 1494/08
Arbeitsgericht Iserlohn, 2009-02-26, 4 Ca 1494/08
4 Ca 1494/08Arbeitsgericht26.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Iserlohn — 4 Ca 1494/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-02-26
Aktenzeichen: 4 Ca 1494/08
ECLI: ECLI:DE:ARBGIS:2009:0226.4CA1494.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 06.11.2008 wird aufgehoben.
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 27.06.2008 nicht aufgelöst wurde.
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin zu den im Arbeitsvertrag vom 01.07.1979 geregelten Arbeitsbedingungen als Produktionshelferin bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Rechtsstreit weiter zu beschäftigen.
Die Beklagte trägt 6/7, die Klägerin 1/7 der Kosten des Rechtsstreits auf der Grundlage eines Streitwertes von 10.848,00 Euro.
Der Streitwert wird auf 9.040,00 Euro festgesetzt
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