5 Ca 1233/09•Arbeitsgericht Iserlohn, 2009-11-03, 5 Ca 1233/09
Arbeitsgericht Iserlohn, 2009-11-03, 5 Ca 1233/09
5 Ca 1233/09Arbeitsgericht03.11.2009
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Iserlohn — 5 Ca 1233/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-03
Aktenzeichen: 5 Ca 1233/09
ECLI: ECLI:DE:ARBGIS:2009:1103.5CA1233.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: § 1 KSchG
Tenor
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- Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 30.03.2009 aufgelöst worden ist.
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- Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als Mitarbeiter im Versand zu gleichbleibenden Arbeitsbedingungen weiter zu beschäftigen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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- Der Streitwert wird auf 14.354,80 EUR festgesetzt.
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