5 Ca 2640/09•Arbeitsgericht Iserlohn, 2010-03-09, 5 Ca 2640/09
Arbeitsgericht Iserlohn, 2010-03-09, 5 Ca 2640/09
5 Ca 2640/09Arbeitsgericht09.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Iserlohn — 5 Ca 2640/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-09
Aktenzeichen: 5 Ca 2640/09
ECLI: ECLI:DE:ARBGIS:2010:0309.5CA2640.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Tenor
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- Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht mit sofortiger Wirkung durch die Kündigungen vom 28.07.2009 und vom 26.08.2009 sein Ende gefunden, sondern bis zum 31.10.2009 fortbestanden hat.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 5/8 die Beklagte und zu 3/8 der Kläger.
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- Der Streitwert wird auf 10.786,96 EUR festgesetzt.
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