Arbeitsgericht Iserlohn, 2010-03-09, 5 Ca 2640/09

5 Ca 2640/09Arbeitsgericht09.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Iserlohn — 5 Ca 2640/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-03-09

Aktenzeichen: 5 Ca 2640/09

ECLI: ECLI:DE:ARBGIS:2010:0309.5CA2640.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht mit sofortiger Wirkung durch die Kündigungen vom 28.07.2009 und vom 26.08.2009 sein Ende gefunden, sondern bis zum 31.10.2009 fortbestanden hat.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 5/8 die Beklagte und zu 3/8 der Kläger.
    1. Der Streitwert wird auf 10.786,96 EUR festgesetzt.

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