Arbeitsgericht Iserlohn, 2018-06-20, 1 BV 1/18

1 BV 1/18Arbeitsgericht20.06.2018

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Iserlohn — 1 BV 1/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-06-20

Aktenzeichen: 1 BV 1/18

ECLI: ECLI:DE:ARBGIS:2018:0620.1BV1.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Spruch der Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand „zwecks Abschlusses eines Interessenausgleichs und Sozialplans im Hinblick auf die Zurzeit beabsichtigte Betriebsänderung (Personalabbau) im Betrieb Q der Arbeitgeberin“ vom 20.12.2017 unwirksam ist.

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