1 BV 1/18•Arbeitsgericht Iserlohn, 2018-06-20, 1 BV 1/18
Arbeitsgericht Iserlohn, 2018-06-20, 1 BV 1/18
1 BV 1/18Arbeitsgericht20.06.2018
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Iserlohn — 1 BV 1/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-06-20
Aktenzeichen: 1 BV 1/18
ECLI: ECLI:DE:ARBGIS:2018:0620.1BV1.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Spruch der Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand „zwecks Abschlusses eines Interessenausgleichs und Sozialplans im Hinblick auf die Zurzeit beabsichtigte Betriebsänderung (Personalabbau) im Betrieb Q der Arbeitgeberin“ vom 20.12.2017 unwirksam ist.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.