Arbeitsgericht Iserlohn, 2019-04-16, 2 Ca 1881/18

2 Ca 1881/18Arbeitsgericht16.04.2019

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Iserlohn — 2 Ca 1881/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-04-16

Aktenzeichen: 2 Ca 1881/18

ECLI: ECLI:DE:ARBGIS:2019:0416.2CA1881.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

    1. Gegen den Schuldner wird für die in Ziffer 2 des gerichtlichen Vergleiches vom 20.12.2018 enthaltene Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Abrechnung für die Monate August, September und Oktober 2018 auf der Basis von 2600 € brutto monatlich ein Zwangsgeld in Höhe von 500,00 €, ersatzweise für den Fall der Uneinbringlichkeit des Zwangsgeldes, für je 250,00 € ein Tag Zwangshaft festgesetzt, zu vollstrecken an dem Schuldner.
    1. Der Schuldner kann durch die Vornahme der Handlung gemäß Ziffer 2. des gerichtlichen Vergleichs die Zwangsvollstreckung jederzeit abwenden. Die Zwangsvollstreckung ist auch nur bis zu diesem Zeitpunkt zulässig.
    1. Der Schuldner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
    1. Der Verfahrenswert wird auf 390 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.