14 Ca 3794/19•Arbeitsgericht Köln, 2020-01-09, 14 Ca 3794/19
Arbeitsgericht Köln, 2020-01-09, 14 Ca 3794/19
14 Ca 3794/19Arbeitsgericht09.01.2020
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Köln — 14 Ca 3794/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-01-09
Aktenzeichen: 14 Ca 3794/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2020:0109.14CA3794.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Tenor
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Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis weder durch die außerordentliche Kündigung vom 12. Juni 2019 aufgelöst worden ist noch durch die hilfsweise ordentliche Kündigung vom 17. Juni 2019 aufgelöst werden wird.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 10 % und die Beklagte zu 90 %.
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Der Streitwert wird auf 12600 EUR festgesetzt.
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Eine gesonderte Zulassung der Berufung erfolgt nicht.
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