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5 Ca 4806/19•Arbeitsgericht Köln, 2020-03-12, 5 Ca 4806/19
5 Ca 4806/19Arbeitsgericht12.03.2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-12
Aktenzeichen: 5 Ca 4806/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2020:0312.5CA4806.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 300 Euro zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.04.2019.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 85 % und die Beklagte zu 15 %.
Streitwert: 1.813,64 Euro
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