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8 BV 74/20•Arbeitsgericht Köln, 2020-05-29, 8 BV 74/20
Entscheidungsdatum: 2020-05-29
Aktenzeichen: 8 BV 74/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2020:0529.8BV74.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Kammer
Zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand „Abschluss eines Sozialplans anlässlich der arbeitgeberseitigen Betriebsstillegung“ wird …………………………………. bestellt.
Die Anzahl der von jeder Seite für die Einigungsstelle zu benennenden Beisitzer wird auf zwei festgesetzt.
Im übrigen werden die Anträge zurückgewiesen.
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