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6 Ca 2764/19•Arbeitsgericht Köln, 2020-06-23, 6 Ca 2764/19
6 Ca 2764/19Arbeitsgericht23.06.2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-23
Aktenzeichen: 6 Ca 2764/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2020:0623.6CA2764.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht aufgrund der Befristung im Arbeitsvertrag vom 27.07.2015 zum 15.04.2019 beendet worden ist.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Der Wert des Streitgegenstands wird auf 16.566,00 € festgesetzt.
Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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