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4 BV 148/21•Arbeitsgericht Köln, 2022-01-10, 4 BV 148/21
4 BV 148/21Arbeitsgericht10.01.2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-10
Aktenzeichen: 4 BV 148/21
ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2022:0110.4BV148.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Kammer
Es wird festgestellt, dass der Spruch der Einigungsstelle vom 26.05.2021 betreffend eine Betriebsvereinbarung über „Krankenrückkehrgespräche“ für den Betrieb XXXXX unwirksam ist.
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