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3 Ca 1952/22•Arbeitsgericht Köln, 2022-04-27, 3 Ca 1952/22
3 Ca 1952/22Arbeitsgericht27.04.2022
Entscheidungsdatum: 2022-04-27
Aktenzeichen: 3 Ca 1952/22
ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2022:0427.3CA1952.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 3.067,80 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus jeweils 255,65 € netto ab dem 28.01.2018, ab dem 28.02.2018, ab dem 28.03.2018, ab dem 28.04.2018, ab dem 28.05.2018, ab dem 28.06.2018, ab dem 28.07.2018, ab dem 28.08.2018, ab dem 28.09.2018, ab dem 28.10.2018, ab dem 28.11.2018 sowie ab dem 28.12.2018 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 25% und der Kläger zu 75%.
Der Streitwert wird auf 12.267,96 € festgesetzt.
Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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