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5 Ca 2581/22•Arbeitsgericht Köln, 2022-11-29, 5 Ca 2581/22
5 Ca 2581/22Arbeitsgericht29.11.2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-29
Aktenzeichen: 5 Ca 2581/22
ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2022:1129.5CA2581.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die fristlose Kündigung der Beklagten vom ………….. aufgelöst worden ist.
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die fristlose Kündigung mit sozialer Auslauffrist vom …………….. aufgelöst wird.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Marktaufseher weiter zu beschäftigen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Streitwert: 14.000 Euro
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