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4 Ca 4777/22•Arbeitsgericht Köln, 2023-02-28, 4 Ca 4777/22
4 Ca 4777/22Arbeitsgericht28.02.2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-28
Aktenzeichen: 4 Ca 4777/22
ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2023:0228.4CA4777.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen im Zusammenhang mit der Änderungskündigung der Beklagten vom 15.08.2022, dem Kläger am 18.08.2022 zugegangen, rechtsunwirksam ist.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 893,00 brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus jeweils € 178,60 brutto seit dem 01.08.2022, seit dem 01.09.2022, seit dem 01.10.2022, seit dem 01.11.2022 und seit dem 01.12.2022 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Streitwert: 23.020,36 €.
Die Berufung wird zugelassen.
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