Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
19 Ca 5562/22•Arbeitsgericht Köln, 2023-03-24, 19 Ca 5562/22
19 Ca 5562/22Arbeitsgericht24.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-24
Aktenzeichen: 19 Ca 5562/22
ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2023:0324.19CA5562.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
1. Der Kläger und Widerbeklagte wird verurteilt, die Zugangsdaten zum Facebook Account der Beklagten und Widerklägerin, „...“, abrufbar unter „...,“ an die Beklagte und Widerklägerin herauszugeben.
2. Der Kläger und Widerbeklagte wird verurteilt, die Zugangsdaten zum Instagram Account der Beklagten und Widerklägerin, „...“, abrufbar unter „...“ an die Beklagte und Widerklägerin herauszugeben.
3. Der Kläger und Widerbeklagte wird verurteilt, die Zugangsdaten zum YouTube Account der Beklagten und Widerklägerin, „...“, abrufbar unter „...“ an die Beklagte und Widerklägerin herauszugeben.
4. Der Kläger wird verurteilt, die Internetdomain „...“ an die Beklagte zu übertragen und die hierfür erforderlichen Willenserklärungen gegenüber der DENIC eG abzugeben.
5. Der Streitwert beträgt 5.000,00 Euro.
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.