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10 BV 11/24•Arbeitsgericht Köln, 2024-10-24, 10 BV 11/24
10 BV 11/24Arbeitsgericht24.10.2024
Entscheidungsdatum: 2024-10-24
Aktenzeichen: 10 BV 11/24
ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2024:1024.10BV11.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Es wird festgestellt, dass der Spruch der Einigungsstelle zu dem Regelungsgegenstand „Abweichung von betriebsüblichen Arbeitszeiten an verkaufsoffenen Sonntagen“ vom 04.01.2024 unwirksam ist.
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