3 Ca 1125/07•Arbeitsgericht Krefeld, 2007-08-01, 3 Ca 1125/07
Arbeitsgericht Krefeld, 2007-08-01, 3 Ca 1125/07
3 Ca 1125/07Arbeitsgericht01.08.2007
Regest
Die Vereinbarung in einem Formulararbeitsvertrag, wonach der Mitarbeiter im Fall vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses Gehaltszahlungen zurückzahlen muss, weil er zu Förderungszwecken in Abteilungen einegesetzt wurde, in denen seine Arbeitskraft nicht voll verwertbar war, ist unwirksam.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Krefeld — 3 Ca 1125/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-08-01
Aktenzeichen: 3 Ca 1125/07
ECLI: ECLI:DE:ARBGKR:2007:0801.3CA1125.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: §§ 305; 307; 310 BGB
Leitsätze
Die Vereinbarung in einem Formulararbeitsvertrag, wonach der Mitarbeiter im Fall vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses Gehaltszahlungen zurückzahlen muss, weil er zu Förderungszwecken in Abteilungen einegesetzt wurde, in denen seine Arbeitskraft nicht voll verwertbar war, ist unwirksam.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtstreits trägt die Klägerin.
Streitwert: 17.165,98 €
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