Arbeitsgericht Krefeld, 2007-08-01, 3 Ca 1125/07

3 Ca 1125/07Arbeitsgericht01.08.2007

Regest

Die Vereinbarung in einem Formulararbeitsvertrag, wonach der Mitarbeiter im Fall vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses Gehaltszahlungen zurückzahlen muss, weil er zu Förderungszwecken in Abteilungen einegesetzt wurde, in denen seine Arbeitskraft nicht voll verwertbar war, ist unwirksam.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Krefeld — 3 Ca 1125/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-08-01

Aktenzeichen: 3 Ca 1125/07

ECLI: ECLI:DE:ARBGKR:2007:0801.3CA1125.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: §§ 305; 307; 310 BGB

Leitsätze

Die Vereinbarung in einem Formulararbeitsvertrag, wonach der Mitarbeiter im Fall vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses Gehaltszahlungen zurückzahlen muss, weil er zu Förderungszwecken in Abteilungen einegesetzt wurde, in denen seine Arbeitskraft nicht voll verwertbar war, ist unwirksam.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreits trägt die Klägerin.

Streitwert: 17.165,98 €

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