Arbeitsgericht Krefeld, 2012-12-21, 2 Ca 2010/12

2 Ca 2010/12Arbeitsgericht21.12.2012

Regest

1. Bei schwereren Tätlichkeiten unter Arbeitskollegen ist in der Regel ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung gegeben. 2. Eine vorherige Abmahnung kann entbehrlich sein. 3. Wie stets vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung hat auch hier eine Interessensabwägung stattgefunden.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Krefeld — 2 Ca 2010/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-12-21

Aktenzeichen: 2 Ca 2010/12

ECLI: ECLI:DE:ARBGKR:2012:1221.2CA2010.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: § 626 BGB

Leitsätze

Bei schwereren Tätlichkeiten unter Arbeitskollegen ist in der Regel ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung gegeben.

Eine vorherige Abmahnung kann entbehrlich sein.

Wie stets vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung hat auch hier eine Interessensabwägung stattgefunden.

Tenor

1.Die Klage wird abgewiesen.

2.Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

3.Streitwert: 10.323,00 €.

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