2 Ca 2010/12•Arbeitsgericht Krefeld, 2012-12-21, 2 Ca 2010/12
Arbeitsgericht Krefeld, 2012-12-21, 2 Ca 2010/12
2 Ca 2010/12Arbeitsgericht21.12.2012
Regest
1. Bei schwereren Tätlichkeiten unter Arbeitskollegen ist in der Regel ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung gegeben. 2. Eine vorherige Abmahnung kann entbehrlich sein. 3. Wie stets vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung hat auch hier eine Interessensabwägung stattgefunden.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Krefeld — 2 Ca 2010/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-12-21
Aktenzeichen: 2 Ca 2010/12
ECLI: ECLI:DE:ARBGKR:2012:1221.2CA2010.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 626 BGB
Leitsätze
Bei schwereren Tätlichkeiten unter Arbeitskollegen ist in der Regel ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung gegeben.
Eine vorherige Abmahnung kann entbehrlich sein.
Wie stets vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung hat auch hier eine Interessensabwägung stattgefunden.
Tenor
1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
3.Streitwert: 10.323,00 €.
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