2 Ca 2693/11•Arbeitsgericht Krefeld, 2013-10-18, 2 Ca 2693/11
Arbeitsgericht Krefeld, 2013-10-18, 2 Ca 2693/11
2 Ca 2693/11Arbeitsgericht18.10.2013
Regest
Ein Handelsvertreter ist kein Arbeitnehmer i.S.d. Art. 18, 19 EuGVVO.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Krefeld — 2 Ca 2693/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-10-18
Aktenzeichen: 2 Ca 2693/11
ECLI: ECLI:DE:ARBGKR:2013:1018.2CA2693.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: Art. 19, 21 EuGVVO
Leitsätze
Ein Handelsvertreter ist kein Arbeitnehmer i.S.d. Art. 18, 19 EuGVVO.
Tenor
1.Das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 16.11.2012 wird aufgehoben.
2.Die Klage wird abgewiesen.
3.Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt mit Ausnahme der durch die Säumnis im Termin vom 16.11.2012 entstandenen Kosten. Diese trägt die Beklagte.
4.Streitwert: 5.677,00 €.
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