Arbeitsgericht Krefeld, 2013-10-18, 2 Ca 2693/11

2 Ca 2693/11Arbeitsgericht18.10.2013

Regest

Ein Handelsvertreter ist kein Arbeitnehmer i.S.d. Art. 18, 19 EuGVVO.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Krefeld — 2 Ca 2693/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-10-18

Aktenzeichen: 2 Ca 2693/11

ECLI: ECLI:DE:ARBGKR:2013:1018.2CA2693.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: Art. 19, 21 EuGVVO

Leitsätze

Ein Handelsvertreter ist kein Arbeitnehmer i.S.d. Art. 18, 19 EuGVVO.

Tenor

1.Das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 16.11.2012 wird aufgehoben.

2.Die Klage wird abgewiesen.

3.Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt mit Ausnahme der durch die Säumnis im Termin vom 16.11.2012 entstandenen Kosten. Diese trägt die Beklagte.

4.Streitwert: 5.677,00 €.

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