4 Ca 1356/16•Arbeitsgericht Krefeld, 2017-12-05, 4 Ca 1356/16
Arbeitsgericht Krefeld, 2017-12-05, 4 Ca 1356/16
4 Ca 1356/16Arbeitsgericht05.12.2017
Regest
Für dienstplanmäßig freie Vorfeiertage (24.12. und 31.12.), die auf einen Werktag fallen, begründet § 8 Abs. 3 Satz 1 TV-V keinen Anspruch auf entsprechende Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit. Diese Regelung ist in § 8 Abs. 3 Satz 1 TV-V auf gesetzliche Feiertage beschränkt.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Krefeld — 4 Ca 1356/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-12-05
Aktenzeichen: 4 Ca 1356/16
ECLI: ECLI:DE:ARBGKR:2017:1205.4CA1356.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: § 256 Abs. 1 ZPO; §§ 8,10 Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V)
Leitsätze
Für dienstplanmäßig freie Vorfeiertage (24.12. und 31.12.), die auf einen Werktag fallen, begründet § 8 Abs. 3 Satz 1 TV-V keinen Anspruch auf entsprechende Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit. Diese Regelung ist in § 8 Abs. 3 Satz 1 TV-V auf gesetzliche Feiertage beschränkt.
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
3. Streitwert: 2.304,47 €.
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