Arbeitsgericht Krefeld, 2017-12-05, 4 Ga 20/17

4 Ga 20/17Arbeitsgericht05.12.2017

Regest

Ein Antrag auf Unterlassung muss eindeutig erkennen lassen, welcher Handlungen der Antragsgegner sich enthalten soll. Eine Sicherungsanordnung zur Aufbewahrung der elektronischen Geräte an einen Datenschutzbeauftragen setzt voraus, dass die konkrete Gefahr eines unrechtmäßigen Eingriffs in die Rechte des Verfügungsklägers zu befürchten ist.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Krefeld — 4 Ga 20/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-12-05

Aktenzeichen: 4 Ga 20/17

ECLI: ECLI:DE:ARBGKR:2017:1205.4GA20.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Leitsätze

Ein Antrag auf Unterlassung muss eindeutig erkennen lassen, welcher Handlungen der Antragsgegner sich enthalten soll.

Eine Sicherungsanordnung zur Aufbewahrung der elektronischen Geräte an einen Datenschutzbeauftragen setzt voraus, dass die konkrete Gefahr eines unrechtmäßigen Eingriffs in die Rechte des Verfügungsklägers zu befürchten ist.

Tenor

1. Der Antrag wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Verfügungskläger auferlegt.

3. Streitwert: 10.000,00 €.

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