Arbeitsgericht Krefeld, 2018-06-29, 2 Ca 1962/17

2 Ca 1962/17Arbeitsgericht29.06.2018

Regest

Die Regelung der Altersfreizeit in § 2a MTV Chemische Industrie stellt eine Ungleichbehandlung wegen der Teilzeitbeschäftigung dar.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Krefeld — 2 Ca 1962/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-06-29

Aktenzeichen: 2 Ca 1962/17

ECLI: ECLI:DE:ARBGKR:2018:0629.2CA1962.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: § 4 Abs. 1 TzBfG; § 2a MTV Chemische Industrie

Leitsätze

Die Regelung der Altersfreizeit in § 2a MTV Chemische Industrie stellt eine Ungleichbehandlung wegen der Teilzeitbeschäftigung dar.

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ab 17.09.2017 bis zum 03.12.2017 wöchentlich 3,2 Stunden auf seinem Arbeitszeitkonto gutzuschreiben.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, ab 03.12.2017 für die Dauer des Arbeitsverhältnisses dem Kläger eine Zeitgutschrift von 3,2 Stunden pro Woche auf dem Arbeitszeitkonto gutzuschreiben.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

  4. Streitwert: 6.275,- €.

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