2 Ca 1962/17•Arbeitsgericht Krefeld, 2018-06-29, 2 Ca 1962/17
Arbeitsgericht Krefeld, 2018-06-29, 2 Ca 1962/17
2 Ca 1962/17Arbeitsgericht29.06.2018
Regest
Die Regelung der Altersfreizeit in § 2a MTV Chemische Industrie stellt eine Ungleichbehandlung wegen der Teilzeitbeschäftigung dar.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Krefeld — 2 Ca 1962/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-06-29
Aktenzeichen: 2 Ca 1962/17
ECLI: ECLI:DE:ARBGKR:2018:0629.2CA1962.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 4 Abs. 1 TzBfG; § 2a MTV Chemische Industrie
Leitsätze
Die Regelung der Altersfreizeit in § 2a MTV Chemische Industrie stellt eine Ungleichbehandlung wegen der Teilzeitbeschäftigung dar.
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ab 17.09.2017 bis zum 03.12.2017 wöchentlich 3,2 Stunden auf seinem Arbeitszeitkonto gutzuschreiben.
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Die Beklagte wird verurteilt, ab 03.12.2017 für die Dauer des Arbeitsverhältnisses dem Kläger eine Zeitgutschrift von 3,2 Stunden pro Woche auf dem Arbeitszeitkonto gutzuschreiben.
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Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
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Streitwert: 6.275,- €.
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