Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
3 Ca 1245/20•Arbeitsgericht Krefeld, 2020-11-18, 3 Ca 1245/20
3 Ca 1245/20Arbeitsgericht18.11.2020
Tarifvertragliche Regelungen, die für unregelmäßige, ausnahmsweise anfallende Nachtarbeit einen höheren Nachtarbeitszuschlag vorsehen als für regelmäßige Nachtschichtarbeit zur Auslastung der Produktionsmaschinen, können mit dem Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sein.
Entscheidungsdatum: 2020-11-18
Aktenzeichen: 3 Ca 1245/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGKR:2020:1118.3CA1245.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3
Normen: § 1 TVG, Art. 9 Abs. 3 GG; § 6 Abs. 5 ArbZG; Art. 3 Abs. 1 GG
Tarifvertragliche Regelungen, die für unregelmäßige, ausnahmsweise anfallende Nachtarbeit einen höheren Nachtarbeitszuschlag vorsehen als für regelmäßige Nachtschichtarbeit zur Auslastung der Produktionsmaschinen, können mit dem Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sein.
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert beträgt 701,51 Euro.
4. Die Berufung wird zugelassen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.